Antworten für Nachlasspfleger und Anwälte, und für alle, die unerwartet Post von einem Erbenermittler bekommen haben.
Ja, das ist sogar unser häufigstes Modell. Etablierte Erbenermittler und Kanzleien geben uns den Teil ihres Falls, der Kroatien oder den Balkan betrifft. Sie erhalten die Ergebnisse als geschlossene, urkundlich belegte Nachweiskette zurück und führen den Fall selbst weiter.
Je nach Fall erfolgsbasiert oder nach Aufwand, das legen wir vor Beginn offen fest. Bei Erfolgshonoraren orientieren wir uns an den branchenüblichen Sätzen. Für klar umrissene Recherche-Teilaufträge (etwa eine Kataster-Klärung) ist eine Abrechnung nach Aufwand meist die sauberere Lösung.
Sie bekommen Zwischenstände in vereinbarten Abständen: welche Spur verfolgt wird, was sie ergeben hat, was als Nächstes ansteht. Sackgassen dokumentieren wir genauso wie Treffer, auch das gehört zur Nachweiskette.
Ehrliche Antwort: Es hängt vom Fall ab. Einfache inländische Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, internationale Fälle mit Liegenschaftsbezug brauchen eher 12 bis 20 Monate. Die Branche insgesamt liegt im Schnitt bei rund 3 Jahren pro Fall. Wir nennen Ihnen nach Sichtung der Akte eine realistische Spanne.
Das ist der Maßstab, an dem wir jede Recherche ausrichten. Jede behauptete Verwandtschaft ist mit einer Urkunde hinterlegt, fremdsprachige Dokumente werden beglaubigt übersetzt. Wir liefern keine Vermutungen, sondern eine Kette von Belegen.
Wir arbeiten DSGVO-konform: Daten werden ausschließlich für den konkreten Fall erhoben, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss entsprechend den Aufbewahrungsfristen behandelt. In Veröffentlichungen (etwa unseren Fallbeispielen) erscheinen grundsätzlich keine Namen oder identifizierbaren Orte.
Die Skepsis ist berechtigt und gesund. Prüfen Sie uns: Wir nennen Ihnen den Aktenbezug, das zuständige Nachlassgericht oder den Nachlasspfleger, und Sie können dort unabhängig nachfragen, bevor Sie uns irgendetwas mitteilen. Ein seriöser Erbenermittler verlangt zu keinem Zeitpunkt Vorkasse.
Sie zahlen nichts aus eigener Tasche und gehen kein Risiko ein. Üblich ist ein Erfolgshonorar als Anteil am tatsächlich zugeflossenen Erbe, das erst fällig wird, wenn Sie Ihr Erbe erhalten. Die Höhe steht vorher schriftlich fest. Erhalten Sie nichts, schulden Sie auch nichts.
Bis eine Honorarvereinbarung geschlossen ist, ist der Fall unsere Vorleistung: Oft stecken zu diesem Zeitpunkt bereits Monate Recherche darin. Das ist branchenüblich und schützt beide Seiten. Was wir Ihnen immer nennen können, sind die Eckdaten zur Überprüfung unserer Seriosität.
Alles, was Familiengeschichte dokumentiert: Stammbücher, alte Urkunden, Fotos mit Beschriftung, Briefe, Ahnenpässe, Notizen zu ausgewanderten Verwandten. Auch scheinbar unwichtige Details, ein Ortsname, ein Spitzname, können die entscheidende Spur sein.
In Kroatien sind Grundbuch und Kataster historisch oft nicht deckungsgleich, Eigentum liegt häufig in Bruchteilen bei vielen Miteigentümern, und Einträge wurden über Generationen nicht fortgeschrieben. Genau auf diese Fälle sind wir spezialisiert: Wir klären, wer heute tatsächlich erbberechtigt ist, und belegen es so, dass deutsche und kroatische Stellen damit arbeiten können.
Schreiben Sie uns. Sie bekommen eine klare Antwort, keine Textbausteine.
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